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Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die Chemikalien-Verbotsverordnung trat am 27.01.2017 in Deutschland in Kraft.

Sie regelt das sichere Inverkehrbringen bestimmter chemischer Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, welche gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können. Durch Verbote und Beschränkungen gefährlicher Stoffe, sowie Verpflichtungen für Inverkehrbringer soll ein sicherer Handel mit genannten Stoffen ermöglicht werden, sodass die Risiken für Menschen und die Umwelt möglichst gering gehalten werden.

Je nach Stoff und Verwendungszweck haben die Inverkehrbringer eine Reihe von Pflichten einzuhalten:

  • Die Stoffe oder Gemische müssen durch die zuständige Behörde genehmigt werden, sodass sie nur kontrolliert an Verbraucher weitergegeben werden
  • Der Inverkehrbringer muss eine sachkundige Person benennen, welche eine Sachkundeprüfung ablegen und nach einer bestimmten Zeit an einer Weiterbildung teilnehmen muss
  • Der Erwerber muss nachweisen, dass er die Stoffe oder Gemische in genehmigter Weise verwendet oder weiterveräußert. Er muss über die Verwendung, die daraus möglicherweise entstehenden Gefahren, sowie die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen und die Entsorgung belehrt sein.

*Haftungsausschluss: Es wird keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen übernommen.